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Neue ukrainische Transitbestimmungen ab dem 1. Juli 2021

Ab dem 1. Juli 2021 müssen sich nicht-ukrainische Unternehmen oder Organisationen, die Transporte auf ukrainischem Territorium durchführen, bei den ukrainischen Zollbehörden registrieren lassen, egal ob sie importieren, exportieren oder einfach durch die Ukraine fahren.

Fahrzeuge, die einer Firma gehören, die nicht bei der ukrainischen Zollbehörde registriert ist, werden weder vom Zoll abgefertigt noch dürfen die Fahrzeuge die ukrainische Grenze passieren.

Was kann ich tun? 

Registrieren Sie Ihr Unternehmen, indem Sie ein ausgefülltes Antragsformular und eine Kopie der Registrierungsdokumente des Unternehmens an ein beliebiges ukrainisches Zollamt schicken.

Wenn ein Antragsformular falsch ausgefüllt wurde, wird das ukrainische Zollamt Ihren Antrag ablehnen.

Hier sehen Sie ein Beispiel, wie Sie das Antragsformular ausfüllen sollten.

Nach Einreichung des Antrags erhalten Sie eine vorläufige Registrierungsnummer, die bis zur Zusendung der endgültigen Registrierungsnummer per E-Mail für die Zollabwicklung verwendet werden kann. 

Die Registrierung ist ein einmaliger Vorgang, die Registrierungsnummer, die Sie nach erfolgreicher Anmeldung erhalten, wird als Kennung für spätere Transporte verwendet. 

Klicken Sie auf die Schaltfläche unten, um das Antragsformular auf Englisch herunterzuladen. 

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