Ab dem 1. Juli 2021 müssen sich nicht-ukrainische Unternehmen oder Organisationen, die Transporte auf ukrainischem Territorium durchführen, bei den ukrainischen Zollbehörden registrieren lassen, egal ob sie importieren, exportieren oder einfach durch die Ukraine fahren.
Fahrzeuge, die einer Firma gehören, die nicht bei der ukrainischen Zollbehörde registriert ist, werden weder vom Zoll abgefertigt noch dürfen die Fahrzeuge die ukrainische Grenze passieren.